Die Arbeitsschutzausschusssitzung gem. § 11 ASiG hat 1 mal pro Quartal stattzufinden.
Teilnehmer sind:
- Arbeitgeber oder Vertreter
- zwei Betriebsratsmitglieder (wenn vorhanden)
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragter
Aufgaben:
- Der ASA berät über alle Angelegenheiten des Arbeitsschutzes.
Ziel:
- Gewährleistung des Erfahrungsaustausches und die Koordination im betrieblichen
Arbeitsschutz.
Hier biete ich Ihnen die
Moderation.