Arbeitsschutzausschuss

Die Arbeitsschutzausschusssitzung gem. § 11 ASiG                        hat 1 mal pro Quartal stattzufinden.

 

Teilnehmer sind:

  • Arbeitgeber oder Vertreter
  • zwei Betriebsratsmitglieder (wenn vorhanden)
  • Betriebsarzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragter

 

Aufgaben:

  • Der ASA berät über alle Angelegenheiten des Arbeitsschutzes.

 

Ziel:

  • Gewährleistung des Erfahrungsaustausches und die Koordination im betrieblichen Arbeitsschutz.

Hier biete ich Ihnen die Moderation.

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